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Beratung, Diagnostik und psychotherapeutische Behandlungen sind grundsätzlich
bei medizinischer Indikation und geeigneter Qualifikation des Therapeuten eine
Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen.

Neben einer Zulassung für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen
kann ich mit allen privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe abrechnen.

 

Abrechnung

  • bei gesetzlich versicherten Patienten über Versicherungskarte und
    Überweisungsschein

  • bei privat versicherten Patienten gemäß der Gebührenordnung für
    Ärzte (GOÄ)

  • bei Selbstzahlern analog zu GOÄ