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Beratung, Diagnostik und psychotherapeutische Behandlungen sind grundsätzlich
bei medizinischer Indikation
und geeigneter Qualifikation des Therapeuten eine
Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und privaten
Krankenversicherungen.
Neben einer Zulassung für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen
kann ich mit allen privaten
Krankenversicherungen und der Beihilfe abrechnen.
Abrechnung
- bei gesetzlich versicherten Patienten über Versicherungskarte und
Überweisungsschein
- bei privat versicherten Patienten gemäß der Gebührenordnung für
Ärzte (GOÄ)
- bei Selbstzahlern analog zu GOÄ
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